Der Schweizer E-Government-Standardisierungsverein eCH hat eine „Architekturvision 2050" veröffentlicht. Das Dokument richtet sich an IT-Architekturentscheider in Bund, Kantonen und Gemeinden und soll als strategischer Kompass für die kommenden 25 Jahre dienen. Die Vision skizziert Leitplanken für die technische Ausgestaltung der digitalen Verwaltung – ohne jedoch konkrete Umsetzungsfristen oder Budget-Zusagen zu benennen.

Standardisierung als Kern: Was die Vision vorschlägt

Im Zentrum der Architekturvision steht die Forderung nach durchgängiger Interoperabilität über alle Verwaltungsebenen hinweg. eCH empfiehlt den Aufbau modularer, wiederverwendbarer Architektur-Komponenten, die einheitliche Schnittstellen nutzen. Das soll verhindern, dass jeder Kanton und jede Gemeinde proprietäre Insellösungen betreibt. Konkret nennt das Dokument Prinzipien wie „API-First", offene Datenformate und die Entkopplung von Frontend und Backend.

Zudem fordert eCH die konsequente Trennung von Datenlogik und Fachverfahren. Verwaltungsdaten sollen in zentralen, föderationsübergreifenden Registern liegen, auf die verschiedene Anwendungen standardisiert zugreifen. Ein solches Modell ähnelt dem deutschen Konzept der Registermodernisierung, die ebenfalls auf Once-Only-Prinzip und einmalige Datenhaltung setzt.

Wer setzt die Vision konkret um?

Die entscheidende Frage bleibt: Wer trägt die Verantwortung für die Umsetzung? eCH selbst ist ein privatrechtlicher Verein ohne Durchgriff auf kantonale IT-Budgets oder Bundesstellen. Die Architekturvision hat Empfehlungscharakter – rechtlich bindend ist sie nicht. Die Schweizer Verwaltungsstruktur unterscheidet sich erheblich vom deutschen Föderalismus: Es gibt kein Äquivalent zur FITKO oder zum IT-Planungsrat mit zentralem Digitalisierungsbudget.

In der Schweiz koordiniert das Programm Digitale Verwaltung Schweiz (DVS) Fördermittel für E-Government-Projekte. DVS unterstützt Kantone und Gemeinden beim Aufbau digitaler Dienste – allerdings mit deutlich kleineren Mitteln als etwa das deutsche OZG-Programm. Die Architekturvision von eCH könnte für DVS-geförderte Projekte als Referenz dienen, doch eine formale Verankerung fehlt bislang.

Föderale Fragmentierung als Hemmnis

Die Schweiz hat 26 Kantone mit jeweils eigenen IT-Organisationen, Rechenzentren und Fachverfahren. Hinzu kommen rund 2200 Gemeinden, von denen viele auf kommunale IT-Dienstleister wie Abraxas Informatik oder kantonale Rechenzentren zurückgreifen. Eine zentrale Vorgabe, welche Architektur-Standards verbindlich sind, existiert nicht. Die eCH-Vision kann daher nur dann Wirkung entfalten, wenn sie von den kantonalen CIOs und kommunalen IT-Leitern freiwillig übernommen wird.

Ein Beispiel für die Herausforderung: In Deutschland verpflichtet das E-Government-Gesetz Bund und Länder zur Nutzung gemeinsamer Standards. In der Schweiz gibt es ein entsprechendes Bundesgesetz erst seit 2023 – das E-Government-Gesetz Schweiz (EMBAG) – und es lässt den Kantonen weiterhin erheblichen Spielraum bei der technischen Umsetzung.

Praxistest: Wie verbindlich sind eCH-Standards heute?

eCH hat in der Vergangenheit bereits über 200 Fachstandards publiziert – etwa für E-Rechnungen, Meldedaten oder elektronische Signaturen. Viele davon haben sich in der Praxis durchgesetzt, weil Softwarehersteller und Behörden sie freiwillig übernommen haben. Die neue Architekturvision geht jedoch über Einzelstandards hinaus und adressiert die Gesamtarchitektur der digitalen Verwaltung. Ob Kantone und Gemeinden bereit sind, ihre IT-Landschaft auf diese langfristige Vision auszurichten, hängt davon ab, ob sie darin einen konkreten Mehrwert sehen – und ob Fördermittel an die Einhaltung der Architektur-Prinzipien geknüpft werden.

Ein Vergleich mit anderen Ländern zeigt: In Österreich hat das Bundesrechenzentrum (BRZ) als zentrale Bundeseinrichtung deutlich mehr Steuerungsmacht über die IT-Architektur des öffentlichen Sektors. In der Schweiz fehlt ein solches Zentrum – was einerseits Innovationsspielraum schafft, andererseits aber die Gefahr von Inkompatibilität erhöht.

Digitale Souveränität und Cloud-Strategie

Die Architekturvision thematisiert auch digitale Souveränität. eCH fordert, dass sensible Verwaltungsdaten in Schweizer Rechenzentren oder bei Anbietern mit Schweizer Rechtsbindung liegen. Das steht im Kontext aktueller Debatten um die Nutzung von US-Cloud-Diensten durch Behörden. Swisscom Public Sector bietet bereits eine souveräne Cloud-Lösung an, die sich an den Anforderungen des öffentlichen Sektors orientiert.

Offen bleibt, wie die Vision mit hybriden Cloud-Modellen umgeht, die zunehmend auch in der Schweizer Verwaltung diskutiert werden. Die Balance zwischen Souveränität, Kosteneffizienz und Zugang zu internationalen SaaS-Angeboten ist ein Spannungsfeld, das die eCH-Vision nur am Rande adressiert.

Ausblick: Vision oder Blaupause?

Die eCH-Architekturvision 2050 liefert einen kohärenten Rahmen für die technische Modernisierung der Schweizer Verwaltung. Ob sie zur Blaupause wird oder nur ein weiteres Strategie-Dokument bleibt, entscheidet sich in den kommenden zwei bis drei Jahren. Entscheidend wird sein, ob die DVS-Förderrichtlinien die Vision aufgreifen, ob kantonale CIOs sie in ihre IT-Strategien übernehmen und ob Softwarehersteller ihre Produkte daran ausrichten.

Für IT-Entscheider in Schweizer Verwaltungen ist die Vision bereits heute relevant: Wer heute Fachverfahren oder Plattformen ausschreibt, sollte prüfen, ob die vorgeschlagenen Architekturprinzipien – modulare APIs, offene Schnittstellen, Daten-Entkopplung – bereits berücksichtigt werden. Das erhöht die Zukunftssicherheit der Investition, auch wenn die Vision rechtlich nicht bindend ist. Ein Blick auf verwandte Entwicklungen in Deutschland zeigt: Die technische Interoperabilität zwischen Bund, Ländern und Kommunen ist keine Selbstverständlichkeit – auch nicht nach jahrelangen OZG-Projekten. Die Schweiz hat mit der eCH-Vision nun einen Referenzrahmen, der helfen kann, ähnliche Fehler zu vermeiden.

Quellen