Interoperabilität ist eine Schlüsselvoraussetzung für effiziente, behördenübergreifende Verwaltungsprozesse und die Umsetzung des Once-Only-Prinzips. Sie wird auf vier Ebenen betrachtet: rechtlich, organisatorisch, semantisch und technisch. Das Europäische Interoperabilitäts-Framework (EIF) der EU liefert hierfür den konzeptionellen Rahmen. In Deutschland koordiniert der IT-Planungsrat die Interoperabilitätsbemühungen zwischen Bund und Ländern, etwa durch die Pflege des XÖV-Standards-Ökosystems für den Datenaustausch im öffentlichen Sektor. Offene Standards, gemeinsame Datenmodelle und API-Strategien sind wesentliche Enabler. Mangelnde Interoperabilität führt zu Doppelerfassungen, Verzögerungen und erhöhten Kosten, weshalb sie als zentrales Hemmnis der Verwaltungsdigitalisierung gilt.