Der E-Government-Standardisierungsverein eCH hat einen Grundsatzentscheid zur digitalen Zusammenarbeit in der öffentlichen Verwaltung in die Vernehmlassung geschickt. Hinter dem Vorhaben steht die Frage, wie Bund, Kantone und Gemeinden künftig digital miteinander kommunizieren und Daten austauschen. Für Behörden und Dienstleister könnte die Entscheidung richtungsweisend sein – nicht nur technisch, sondern auch organisatorisch und wirtschaftlich.
Warum jetzt? Technische Fragmentierung bremst Digitalisierung
Die Schweiz steht vor einem strukturellen Problem: Bund, Kantone und Kommunen setzen unterschiedliche Systeme, Standards und Prozesse ein. Das erschwert den Interoperabilität-orientierten Datenaustausch, erhöht Redundanzen und bremst die Umsetzung des E-Government-Gesetzes. Der nun in die Vernehmlassung gegebene Grundsatzentscheid soll klären, ob und wie eine einheitlichere technische und organisatorische Basis geschaffen werden kann.
eCH ist als Verein für E-Government-Standards in der Schweiz eine zentrale Instanz für die Definition von Normen und Empfehlungen. Die Vernehmlassung ist der erste Schritt, um die betroffenen Akteure – von IT-Dienstleistern über kommunale Rechenzentren bis hin zu kantonalen Fachämtern – einzubinden. Der Zeitpunkt ist bewusst gewählt: Das Programm Digitale Verwaltung Schweiz (DVS) läuft, Fördermittel sind verfügbar, doch die Umsetzung scheitert oft an fehlenden gemeinsamen technischen Grundlagen.
Wer profitiert? IT-Dienstleister und föderale Rechenzentren
Ein einheitlicherer Rahmen würde vor allem jenen Akteuren nutzen, die heute mehrere föderale Ebenen bedienen. IT-Dienstleister wie Abraxas Informatik oder Swisscom Public Sector, die bereits heute Bund, Kantone und Gemeinden mit Softwarelösungen versorgen, könnten ihre Angebote besser skalieren, wenn Standards klar definiert sind. Auch kommunale Rechenzentren profitieren: Statt für jede Schnittstelle eigene Anpassungen zu entwickeln, könnten sie auf vordefinierte Module zurückgreifen.
Für Bürgerinnen und Bürger würde ein solcher Grundsatzentscheid konkret bedeuten, dass Online-Dienstleistungen weniger fragmentiert sind. Wer umzieht oder in mehreren Kantonen Geschäfte hat, kennt das Problem: Jede Behörde fordert Daten neu an, Prozesse sind unterschiedlich, Bürgerportale funktionieren nicht einheitlich. Ein standardisierter Datenaustausch würde Medienbrüche reduzieren und die proaktive Verwaltung stärken.
Wer verliert? Bestehende Insellösungen und proprietäre Systeme
Auf der anderen Seite stehen Anbieter, die heute von der Fragmentierung profitieren. Wer proprietäre Systeme verkauft, die nur in einzelnen Kantonen im Einsatz sind, könnte unter Druck geraten, wenn künftig offene Schnittstellen und standardisierte Datenformate gefordert werden. Auch kleinere kommunale IT-Abteilungen, die heute eigene Lösungen betreiben, könnten vor der Frage stehen, ob sie ihre Infrastruktur konsolidieren oder an zentrale Plattformen andocken müssen.
Die Debatte um IT-Konsolidierung ist in der Schweiz politisch sensibel. Kantone und Gemeinden verteidigen ihre Hoheit über die IT-Infrastruktur. Ein Grundsatzentscheid, der zu stark in Richtung zentralisierter Lösungen geht, könnte auf Widerstand stoßen. Umgekehrt: Bleibt der Entscheid zu vage, droht eine weitere Zersplitterung der Landschaft.
Was steht konkret zur Debatte?
Die Vernehmlassung adressiert mehrere Ebenen: technische Standards, Governance-Modelle und organisatorische Strukturen. Im Kern geht es darum, ob die Schweiz künftig auf eine föderale Verwaltungscloud setzen soll oder ob die Zusammenarbeit auf Basis dezentraler, aber interoperabler Systeme organisiert wird. Auch die Frage nach einer gemeinsamen Digitalen Identität für alle Verwaltungsebenen steht im Raum.
Für IT-Dienstleister ist besonders relevant, welche Schnittstellen und Datenformate künftig verpflichtend werden. Wer heute auf proprietäre APIs setzt, muss sich möglicherweise umstellen. Wer frühzeitig auf offene Standards wie eCH-Normen gesetzt hat, profitiert. Die Vernehmlassung könnte also auch als Marktbereinigung wirken.
Zeitplan und nächste Schritte
Die Vernehmlassung läuft über mehrere Wochen. eCH wird die eingegangenen Stellungnahmen auswerten und dem Bundesamt für Justiz sowie dem IT-Planungsorgan des Bundes vorlegen. Eine finale Entscheidung wird für das zweite Halbjahr 2026 erwartet. Sollte der Grundsatzentscheid positiv ausfallen, würden in einem zweiten Schritt konkrete technische Standards und Förderprogramme definiert.
Für Behörden bedeutet das: Wer heute Investitionsentscheidungen trifft, sollte die Ergebnisse der Vernehmlassung abwarten oder zumindest sicherstellen, dass geplante Systeme mit künftigen eCH-Standards kompatibel sind. Für IT-Dienstleister gilt: Wer den Schweizer Public Sector bedient, sollte die Vernehmlassung aktiv begleiten und sich positionieren.
Einordnung: Schweiz zwischen Föderalismus und Effizienz
Der Grundsatzentscheid ist mehr als ein technisches Dokument. Er berührt das Selbstverständnis der Schweizer Verwaltung: Wie viel Zentralisierung ist nötig, um digitale Effizienz zu erreichen? Wie viel föderale Autonomie bleibt dabei erhalten? Andere Länder haben ähnliche Debatten geführt. Deutschland kämpft mit dem OZG 2.0 gegen die Fragmentierung zwischen Bund und Ländern. Österreich setzt mit dem Bundesrechenzentrum auf stärkere Zentralisierung.
Die Schweiz wählt traditionell einen Mittelweg. Der eCH-Grundsatzentscheid könnte den Rahmen dafür setzen, dass Bund, Kantone und Gemeinden künftig auf Augenhöhe kooperieren – ohne dass eine Ebene die anderen dominiert. Ob das gelingt, hängt davon ab, wie konkret die technischen Vorgaben werden und wie viel politischen Rückhalt die Umsetzung erhält.
Für Bürgerinnen und Bürger bleibt die entscheidende Frage: Werden Behördengänge tatsächlich einfacher, oder bleibt es bei einer weiteren Runde Harmonisierungs-Rhetorik? Die Antwort liegt in den Details der Vernehmlassung – und in der Bereitschaft der föderalen Ebenen, technische Standards über politische Befindlichkeiten zu stellen.