Das E-Government-Gesetz (EGovG) wurde in Deutschland 2013 auf Bundesebene verabschiedet und schafft die rechtliche Grundlage für die digitale Verwaltung. Es verpflichtet Bundesbehörden, elektronische Kommunikationswege anzubieten, elektronische Rechnungen zu akzeptieren und Verwaltungsportale barrierefrei zu gestalten. Parallel dazu haben viele Bundesländer eigene E-Government-Gesetze erlassen, die spezifische Regelungen für Landesbehörden treffen. International verfolgen ähnliche Gesetze, etwa in Österreich oder der Schweiz, vergleichbare Ziele. Das EGovG bildet zusammen mit dem Onlinezugangsgesetz (OZG) das zentrale Regelwerk der deutschen Verwaltungsdigitalisierung und soll Bürokratieabbau sowie Effizienzgewinne sicherstellen.