Die elektronische Akte (E-Akte) ersetzt papiergebundene Verwaltungsvorgänge durch digitale Dokumentenmanagementsysteme. In Deutschland schreibt das E-Government-Gesetz des Bundes die Einführung der E-Akte für Bundesbehörden vor. Sie umfasst alle Schriftstücke, Bescheide und Vermerke zu einem Verwaltungsvorgang und ermöglicht ortsunabhängiges Arbeiten, schnellen Zugriff sowie eine lückenlose Nachvollziehbarkeit von Entscheidungen. Revisionssicherheit, Langzeitarchivierung nach TR-ESOR-Standard und Zugriffsrechteverwaltung sind zentrale Anforderungen. Die E-Akte bildet die Grundlage für medienbruchfreie Verwaltungsprozesse und ist Voraussetzung für die vollständige Digitalisierung von Verwaltungsleistungen gemäß OZG.