Die digitale Akte ersetzt die klassische Papierakte in Behörden und bildet das zentrale Speicher- und Verwaltungsinstrument für alle Dokumente eines Verwaltungsvorgangs. Sie ermöglicht standortunabhängiges Arbeiten, da Mitarbeitende via gesicherte Netzwerke jederzeit Zugriff erhalten. Wesentliche Anforderungen sind die Revisionssicherheit, Unveränderlichkeit und Nachvollziehbarkeit aller Änderungen gemäß gesetzlicher Vorschriften wie der GoBD. Ergänzend bieten viele Systeme Versionierung, Volltextsuche und Workflow-Integration. In Deutschland wird die digitale Akte u. a. durch das Onlinezugangsgesetz (OZG) und das E-Government-Gesetz gefördert. Bundesbehörden setzen vielfach auf Lösungen wie eAkte Bund, während Länder und Kommunen eigene oder föderierte Systeme betreiben.
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Digitale Akte
Elektronische Ablage aller verwaltungsrelevanten Dokumente eines Vorgangs, die papierlose Bearbeitung und revisionssichere Archivierung ermöglicht.