Bund und Länder haben sich auf eine Regelung zur Veranlassungskonnexität geeinigt – ab dem 1. September 2026 sollen künftig nur noch neu beschlossene Gesetze mit Finanzierungsauftrag auf die Kommunen abgewälzt werden können. Der Deutsche Landkreistag bewertet dies zwar als Fortschritt, warnt aber vor Illusion.
Das Problem: Die Regelung gilt nur für zukünftige Beschlüsse. Alle bisherigen Gesetze ohne ausreichende Finanzierung bleiben bestehen – genau diese Bestandsgesetze haben Kommunalhaushalte in den 30-Milliarden-Euro-Schuldturm geführt.
DLT-Präsident Achim Brötel kritisiert, dass Einsparvorschläge für bestehende Lasten nicht beschlossen wurden. Die Einigung verhindere zwar weitere Verschlechterung, biete aber keinen Ausweg aus der Schuldenfalle. Für kommunale Entscheider heißt das: Die Haushaltkrise bleibt akut, die finanzielle Handlungsfähigkeit weiter eingeengt.